Der Ablauf beim Immobilien Hauskauf

Der Kauf eines Hauses gehört für die meisten Menschen zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Eine solche Anschaffung sollte daher gut geplant werden, damit die Abwicklung möglichst reibungslos verläuftund keine Zusatzkosten entstehen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Schritte beim Immobilien Hauskauf.

Prüfung der grundbuchrechtlichen Daten

Beim Immobilien Hauskauf sollten Sie vor der Unterschrift des Kaufvertrages nicht nur den baulichen Zustand der Immobilie sowie Ihre Baufinanzierung prüfen, sondern auch einen Blick ins Grundbuch werfen. Mit der schriftlichen Erlaubnis des Verkäufers ist die Anforderung des Grundbuchauszuges kurzfristig möglich.

Neben der Klärung der Eigentumsverhältnisse können Sie in den Abteilungen II und III des Grundbuches auch eventuelle Lasten erkennen. Ist hier beispielsweise ein Wohnrecht für eine Person eingetragen, mindert dies den Wert des Hauses und könnte gleichzeitig dafür sorgen, dass Sie Ihre neue Immobilie nicht bewohnen können. Auch ein Nießbrauchrecht oder ein Konkursvermerk sind anhand des Grundbuches ersichtlich. In der dritten Abteilung sind zudem bestehende Grundpfandrechte eingetragen. Diese sollten im Zuge des Hauskaufs natürlich gelöscht werden, sodass Sie Ihre Immobilie ohne Lasten erwerben können.

Die notarielle Beurkundung

Sind alle Details zum Kauf geklärt, sollten Sie nun einen Termin bei einem Notar vereinbaren, der jetzt den Kaufvertrag aufsetzen und die Bedingungen für den Kauf schriftlich fixieren kann. Erfolgt durch einen Makler die Vermittlung Ihre neue Immobilie, so kümmert sich dieser oft um den Notartermin und die Koordination.

>>> Notar- und Grundbuchkostenrechner <<<

Die Kosten werden in aller Regel vom Käufer der Immobilie übernommen und sollten daher auch bei den Nebenkosten kalkuliert werden. Die Höhe der Notargebühren orientiert sich am jeweiligen Kaufpreis sowie am Umfang der Notarleistungen und können vor Ort erfragt oder auf diversen Internetseiten abgerufen werden.

Sobald der notarielle Vertrag fertig gestellt hat, wird sowohl dem Verkäufer wie auch Ihnen als Käufer ein Vorab-Entwurf zugestellt. Diesen sollten Sie natürlich umfassend prüfen, um eventuelle Änderungen umsetzen zu können. Sind beide Parteien mit dem Entwurf zufrieden, kann der Vertrag schließlich im Beisein des Notars unterschrieben werden.

Auflassungsvormerkung und Eigentümerwechsel im Grundbuch

Mit Unterschrift des Vertrages wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch erfasst. Sie sichert den Eigentumsübergang, der jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Hierdurch kann der Verkäufer keine weiteren Eintragungen veranlassen, auch weitere Belastungen der Immobilie sind nicht mehr möglich.

Der Notar wird in der Folge prüfen, ob die im Kaufvertrag benannten Voraussetzungen für einen Verkauf wie etwa die Löschung von Grundschulden erfüllt worden sind. Ist dies der Fall, erhalten Sie als Käufer die Zahlungsaufforderung und müssen nun den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen. Im Zuge der Überweisung geht das Eigentum an der Immobilie nun mit Eintragung der Auflassung im Grundbuch auf Sie über. In Abteilung I des Grundbuches werden nun Sie als Eigentümer geführt.