Tabelle Grunderwerbsteuer beim Hauskauf

Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Grunderwerbsteuer (nicht zu verwechseln mit der Grundsteuer) sind im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt und beziehen sich auf Rechtsvorgänge inländischer Grundstücke. Es geht hierbei insbesondere um den Grundstückskauf, aber auch um den Tausch oder den Erwerb von Grundstücken in der Zwangsversteigerung.

Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Hauskauf bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung, beim Immobilien Hauskauf also nach dem Kaufpreis. Dabei sind sowohl Zahlungen für das Grundstück als auch für das darauf befindliche Gebäude zu berücksichtigen, nicht jedoch mit veräußertes Inventar.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick je Bundesland zur Grunderwerbsteuer beim Hauskauf mit dem jeweiligen Steuersatz und Gültigkeit.

BundeslandSteuersatzGültig ab/seit
Baden-Württemberg5,0 Prozent05.11.2011
Bayern3,5 Prozent1998
Berlin6,0 Prozent01.01.2014
Brandenburg6,5 Prozent01.07.2015
Bremen5,0 Prozent01.01.2014
Hamburg4,5 Prozent01.01.2009
Hessen6,0 Prozent01.08.2014
Mecklenburg-Vorpommern5,0 Prozent01.07.2012
Niedersachsen5,0 Prozent01.01.2014
Nordrhein-Westfalen (NRW)6,5 Prozent01.01.2015
Rheinland-Pfalz (RP)5,0 Prozent01.03.2012
Saarland6,5 Prozent01.01.2015
Sachsen3,5 Prozent1998
Sachsen-Anhalt5,0 Prozent01.03.2012
Schleswig-Holstein6,5 Prozent01.01.2014
Thüringen6,5 Prozent01.01.2017
Stand: 20. Oktober 2017, Quellen: BMF, eigene Recherchen